Juraflow - MTB Zentrum geschlossen

Corona-Hygieneregeln

Bitte unbedingt beachten

  • Nur gesund biken, insbesondere bei Fieber, bestehender Infektion oder Quarantäne besteht Zutrittsverbot.
  • Kontaktfreie Durchführung des Bikens, Abstand von 2 m zu anderen Personen immer einhalten, ansonsten Maske tragen.
  • Keine Warteschlangen bilden. Mit ausreichendem Abstand warten.
  • Gewohnte Kontakt-Rituale unterlassen z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Abklatschen, Trinkflasche teilen etc.
  • Eigenes Desinfektionsmittel mitnehmen. 
  • Mund-Nasen-Schutz mitnehmen. Neben der allgemeinen Notfallausrüstung gehören Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel für die nächste Zeit ins Gepäck.
  • Bei der Anreise die behördlichen Richtlinien beachten.
  • Im Notfall wie immer als Ersthelfer nach den allgemein üblichen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.
  • Fahrtrichtung unbedingt beachten und Begegnungen vermeiden.
  • Abstand einhalten.
  • Risiko minimieren. Notfälle belasten das Gesundheitssystem.
  • Zuschauer sind in der Anlage nicht erlaubt.
  • Bei Bike-Ende die Anlage umgehend verlassen. 
  • Die allgemeinen Nutzungsregeln beachten.

Nutzungsregeln

1. Benutzung

Die Benutzung des JURAFLOW MTB Zentrum Eichstätt erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Es wird empfohlen, die Anlage nicht alleine zu besuchen. Bitte beachten: Sie müssen einen Notruf tätigen können, denn die Kletterhalle ist nur zu bestimmten Zeiten geöffnet.

2. Videoüberwachung

Die gesamte Anlage wird videoüberwacht. Verantwortlich ist die Sektion Eichstätt des DAV e.V., Kipfenbergerstr. 25, 85072 Eichstätt.

3. Kinder

Eltern haften für ihre Kinder. Kinder unter 12 Jahren dürfen die Anlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benutzen. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur den Kids Track benutzen.

3. Nässe, Schnee und Dunkelheit

Bei Regen, nassem Boden, Schnee und Eis ist die Anlage gesperrt und das Befahren ist verboten! Die tägliche Nutzungszeit beginnt 1h nach Sonnenaufgang und endet 1h vor Sonnenuntergang. Bei Dunkelheit ist das Befahren der Anlage verboten.

4. Weisungen

Der Park wird vom DAV Eichstätt betreut. Hinweisen und Anordnungen von Weisungsbefugten des Vereins ist Folge zu leisten.

5. Nur Fahrräder

Die Benutzung der Anlage ist nur mit geeigneten Fahrrädern gestattet. Jedes Fahrrad muss über funktionierende Bremse verfügen. E-Bikes und Pedelecs sind erlaubt. Alle anderen motorisierten Gefährte sind verboten. Anbauteile wie Ständer, Gepäckträger, Schutzblech und Ähnliches ist verboten (Verletzungsgefahr).

6. Helmpflicht

Es besteht Helmpflicht. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht führt zum Nutzungsverbot. Protektoren an den Knien und Ellbogen sind unbedingt empfehlenswert!

7. Vor der Fahrt

Die Strecke vor der Fahrt abgehen und überprüfen ob sie frei befahrbar ist. Das Anlagenlayout beachten und evtl. Kreuzungs- und Gefahrenpunkte feststellen. Das Fahrrad vor der Fahrt überprüfen. Fähigkeiten und Risiko richtig einschätzen. Sperrungen (auch von Teilbereichen) sind unbedingt zu beachten.

8. Auf dem Track

Beim Fahren Sicherheitsabstand einhalten!
Keinesfalls an unübersichtlichen Stellen anhalten! Bei Problemen die Strecke sofort verlassen! Fahrrichtung und Fahrwege bechten, nicht Querfahren. 

9. Pumptrack

Der Pumptrack ist im Uhrzeigersinn zu befahren (Siehe Anlagenplan, Nr. 5).

10. Veränderungen

Jegliche Änderung am Streckenverlauf und an den Hindernissen ist verboten. Beschädigungen melden, siehe 12. 

11. Hirn einschalten!

Wer grob fahrlässig oder unvernünftig handelt und damit Andere in Gefahr bringt, erhält Nutzungsverbot.

12. Schäden

Schäden bitte melden unter info@juraflow.de

13. Verbote beachten

Anlage sauber halten, Müll in die Kübel werfen oder besser wieder mitnehmen! Im Park herrscht absolutes Glasverbot und Rauchverbot. Es ist  nicht erlaubt zu Grillen und offenes Feuer zu machen. Hunde und Haustiere sind in der Anlage nicht erlaubt.

14. Konsequenzen

Wer sich nicht an die Nutzungsregeln hält, wird von der Nutzung ausgeschlossen. Eine weitere Nutzung erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs und wird ausnahmslos angezeigt.

15. Benutzung durch Gruppen

Die Benutzung des JURAFLOW MTB Zentrums Eichstätt durch Gruppen ist rechtzeitig anzu-
melden. 

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